Fallbeispiele

– für eine bekannte Künstlerin wurde wegen Urheberrechtsverletzung das zweiundvierzigfache des rechtsprechungsüblichen Lizenzentgeltes inklusive Schmerzensgeld und Schadensersatz bei vollständiger Tragung der Anwaltskosten durch den Gegner aussergerichtlich erstritten;

– Für einen Bundesligafußballer wurde  mittels einstweiliger Verfügung vor dem Arbeitsgericht der Weiterbeschäftigungsanspruch gegen den Verein realisiert;

– seit Gründung begleitet die Kanzlei Versicherungen bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzverlangen unter anderem durch Verkehrsunfälle in einer Größenordnung von inzwischen über 5000 Gerichtsverfahren bundesweit, wobei zahlreiche Grundsatzentscheidungen erstritten werden konnten;

– in ständiger Vertretung einer bundesweit aktiven politischen Partei wurde u.a. erfolgreich ein Verfahren vor der OECD gegen die Bundesrepublik geführt;

– nachdem die komplette Belegschaft einer „Internetbank“ entlassen worden war wegen Betriebsaufgabe, konnten in mehreren Sammelverfahren für zu Unrecht entlassene Mitarbeiter Abfindungen im Umfang weit oberhalb der sogenannten Regelabfindung erstritten werden;

– für einen international renommierten Wissenschaftler wird gegen einen ausländischen Rechtsverletzer  Schadensersatz und entgangener Lizenzgewinn von über 30 Mio € geltend gemacht.

–  Unternehmen konnte geholfen werden, die Gründung eines Betriebsrates abzuwenden; so genannte unkündbare Mitarbeiter wurden erfolgreich freigesetzt; in zahlreichen Fällen wurde anwaltlich die videografische Beobachtung von delinquenten Mitarbeitern begleitet und die abfindungslose Kündigung der Straftäter vorbereitet und durchgesetzt;

– in Fällen missbräuchlicher, allein dem Gebühreninteresse des Bevollmächtigten dienenden Abmahnungen konnte zu Gunsten der Mandantschaft die Zahlung auch nur eines einzigen Cents abgewendet werden;

– in Wettbewerbsverfahren konnte verhindert werden, dass ausgeschiedene Mitarbeiter Firmen – Know- How missbräuchlich  zum Aufbau eines Konkurrenzunternehmens verwendeten;

– für die öffentliche Hand wurden Gewährleistungsansprüche gegen mangelhaft arbeitende  Bauunternehmen in Millionenhöhe anwaltlich durchgesetzt;